Fahrrad-Leasing
für Ihr Unternehmen und die Umwelt.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Fahrräder und eBikes über Ihr Unternehmen an.
100% kostenneutral. 100% digital. 100% nachhaltig.
So funktioniert’s: In 2 Klicks zum Dienstrad.
Diensträder in Ihrem Unternehmen anzubieten ist ganz einfach. Wir schließen einen Rahmenvertrag, schalten Sie zur digitalen Plattform frei und letztendlich sind es 2 Klicks zum Fahrrad-Glück: Einfach die Registrierung für Mitarbeitende und das Fahrradangebot bestätigen. Fertig.
In unserem Video erfahren Sie in 1 Minute, was Deutsche Dienstrad so besonders macht.
Vorteile für die KHW.
Höchste Servicequalität, Kundenzufriedenheit und eine langfristige Partnerschaft stehen bei uns an erster Stelle.
- Persönliche Begleitung
- Umfangreiches Serviceangebot
- Individualisierte Plattform inkl. Bike-Shop
- Verträge digital verwalten
- Digitale Unterschrift
- Störfälle digital managen
- CO₂-Ersparnis auf einen Blick
100% Sicherheit für Unternehmen.
Durch unser Versicherungsmodell sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende vollumfänglich abgesichert. Wir garantieren Unternehmen vertraglich die vollständige Freistellung von leasingtypischen Risiken.
Bekannt aus
Bei uns steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner immer zur Seite.
Diensträder anbieten ist ganz simpel. Zuerst senden wir Ihnen Informationsmaterial zu und beraten Sie dann persönlich zu der Einführung in Ihrem Unternehmen.
Der Deutsche Dienstrad MobilityHub.
Als digitaler Marktführer bieten wir Mitarbeitenden die Möglichkeit, Diensträder direkt über unseren integrierten Online Bike Shop zu bestellen.
+40.000 Räder im MobilityHub
100% freie Marken- & Herstellerwahl
100% Weitergabe von Rabatten & Aktionen
Die digitale Deutsche Dienstrad Plattform.
Angebote, Bestellungen und Verträge werden digital in Echtzeit freigegeben und verwaltet – auch für Verbundfirmen.
Stör- und Versicherungsfälle können digital gemeldet und verwaltet werden.
Jederzeit die aktuelle CO2-Reduktion einsehen und für Ihre Kommunikation nutzen.
Sie bekommen Zugang zum Deutsche Dienstrad MobilityHub – Dem Online Bike Shop für Ihre Mitarbeitenden.
Die Plattform wird anhand Ihrer Firmenstruktur mit möglichen Verbundfirmen und der „Corporate Identity“ individualisiert.
Alle Daten übersichtlich in einem Reporting, inkl. Schnittstellen & Anbindungen an alle relevanten Lohn-, HR-, & Finanzprogramme möglich.
Überlassungsverträge können, wenn gewünscht, digital unterschrieben werden.
Ganz einfach Händler finden, Dienstrad berechnen und bestellen.
Das sagen unsere Partner.
Martin Groove
Gerne unterstützen wir unsere Mitarbeiterschaft mit diesem Dienstrad-Modell. Dies ist auch ein Baustein zur Förderung der Gesundheit, denn gesunde und ausgeglichene Mitarbeiter sind uns ein großes Anliegen.
Stephan Greb
Wir legen großen Wert auf ökologische Verantwortung, Innovation und die Förderung der Mitarbeitergesundheit. Durch das Dienstrad-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung können wir unsere Werte noch tiefer verankern und bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich physisch fit zu halten.
Oliver Schulte
Mit dem Dienstrad haben unsere Mitarbeiter auch außerhalb unseres Studios die Möglichkeit, sich fit zu halten. Gleichzeitig sparen wir dadurch einiges an CO2-Emissionen ein und tun etwas Gutes für unsere Umwelt.
Bieten Sie Diensträder in Ihrem Unternehmen als Benefit an.
Machen Sie mit – realisieren Sie einen erschwinglichen und einfachen Zugang zur zukunftsorientierten, klimaneutralen Mobilität in Ihrem Unternehmen.
100 Jahre Fahrrad.
100 Jahre Familiengeschichte.
Durch unsere Familiengeschichte profitieren wir von langjähriger Erfahrung und wissen, wie wichtig langfristige Partnerschaften sind.
„In vierter Generation führen wir unsere Familientradition als führendes Mobilitätsunternehmen fort, in dem wir unsere Erfahrung und Expertise aus der Fahrradindustrie mit modernen Digitalisierungslösungen verknüpfen, um unseren Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten.“
Christina Diem-Puello, Geschäftsführerin
Als Arbeitgeber schließen Sie einen Vertrag mit Deutsche Dienstrad (Rahmenvertrag). Über die digitale Dienstrad-Plattform können Ihre Mitarbeitenden Fahrräder bestellen und Sie geben diese Bestellungen frei. Die Leasinggesellschaft kauft das Rad und least es an Sie als Unternehmen. Dafür zahlen sie monatlich eine Leasingrate und die Versicherung für das Rad. Gleichzeitig senken Sie das Brutto-Gehalt des Arbeitnehmenden um die entsprechende Rate, was im automatisch erstellten Überlassungsvertrag geregelt wird. Durch diese sogenannte Gehaltsumwandlung entstehen Ihnen keine Kosten und Ihr Mitarbeitender profitiert von einem Steuer-/Sozialversicherungsvorteil.
Selbstverständlich!
Mit einem Mobilitätszuschuss durch den Arbeitgeber, lohnt sich das Dienstfahrrad-Modell für Ihre Mitarbeitenden erst richtig. Sie können die Leasingraten vollständig übernehmen oder auch nur Teile der Raten bezuschussen. Dann ziehen Sie entsprechend weniger vom Brutto-Gehalt der Mitarbeitenden ab und diese haben niedrigere Kosten. Fahrräder sind mittlerweile ein beliebter Bonus, um die gute Arbeit von Mitarbeitenden zu belohnen. Ihre Mitarbeitenden werden Ihnen dankbar sein, denn das Rad steht Ihnen sowohl für die Arbeit als auch für private Nutzung zur Verfügung.
Leasingnehmer sind Sie, der Arbeitgeber. Sie schließen intern mit Ihrem Arbeitnehmenden den Überlassungsvertrag, ergänzend zum Arbeitsvertrag, ab. Den Vertrag erhalten Sie digital auf unserer Plattform. In diesem werden die Bedingungen für die Nutzung des Fahrrads sowie die monatliche Rate der Gehaltsumwandlung für die Lohnsachbearbeitung festgehalten. Ihr Vorteil: Das funktioniert natürlich vollkommen digital – ohne Papierkram und zusätzliche Arbeit.
Der Leasing-Rahmenvertrag ist der Grundstein für das Dienstrad-Modell. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und unserem Leasing-Partner abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen wie Zahlungsabwicklung, Formalitäten zu den Einzel-Leasingverträgen, Versicherung, Datenschutz, Geheimhaltung und der Bestellablauf geregelt. Beachten Sie bitte, dass ein Rahmenvertrag nur nach einer positiven Bonitätsprüfung abgeschlossen werden kann.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen Diensträder anbieten? Dann senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular, kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 09721/97293-0.
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder voller Erwerbsunfähigkeit von Arbeitnehmenden kann das Dienstrad kostenlos zurückgegeben werden.
Verlassen Mitarbeitende auf eigenen Wunsch das Unternehmen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie behalten das Dienstrad in Ihrem Unternehmen und stellen es anderen Mitarbeitenden zur Verfügung.
- Mitarbeitende übernehmen das Rad privat und lösen den bestehenden Vertrag auf eigene Kosten ab.
Dienstrad-Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Natürlich kann es vorkommen, dass Mitarbeitende während dieser Zeit aus dem Unternehmen ausscheiden. Für solche Fälle bieten wir die 100% kostenfreie Rücknahme und die damit verbundene Auflösung der Verträge für Sie an. Dieser Schutz greift z.B. im Falle einer Kündigung, der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit, Elternzeit oder bei Tod von Mitarbeitenden.
Bei Auslauf des Überlassungsvertrags können Ihre Mitarbeitenden ein Kaufangebot anfordern. Wird dieses Kaufangebot durch Mitarbeitende angenommen, wird das Rad an diese verkauft. Die Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus dem Übernahme-Preis und dem festgesetzten Restwert der Finanzbehörden ergibt, erfolgt durch uns für Sie, im Rahmen des § 37b EStG, jedoch nur solange § 37b EStG auf diesen Sachverhalt anwendbar ist.
Unser einzigartiger hybrider Prozess bietet Ihren Mitarbeitern zwei Wege zu Ihrem Traumrad: volldigital über unseren Online-Shop oder direkt über den bundesweiten Fachhandel. Ihre Mitarbeitende können sich digital ein Rad aussuchen und bekommen eine Beratung zur Rahmengröße. Nach der Fahrradauswahl erfolgen in beiden Fällen alle Schritte wieder volldigital. Alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. Überlassungsverträge, werden automatisch erstellt. Damit beschränkt sich der Aufwand für Sie auf ein Minimum.
Bei den Leasingraten des Dienstrads handelt es sich grundsätzlich um Betriebsausgaben. Daher ist es einem vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber möglich, die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abzuziehen. Dies hat zur Folge, dass das Dienstrad für Ihre Mitarbeitenden deutlich günstiger ist als ein herkömmlicher Kauf.
Bei nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern fällt die Dienstrad-Ersparnis etwas geringer aus.